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Versand und Zahlung

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5. Lieferbedingungen

5.1.  Der Verkauf der Waren erfolgt gemäß den angezeigten Mustern, Katalogen, Typenblättern und Musterbüchern des Verkäufers, die auf der Website des Elektronikgeschäfts des Verkäufers zu finden sind. Die gelieferte Ware hat eine Mindesthaltbarkeit von mehr als 2 Monaten vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums. Im Falle einer kürzeren Haltbarkeit nimmt der Verkäufer vor der Lieferung telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit dem Käufer auf und liefert die Ware erst nach Zustimmung des Käufers.

5.2.  Der Verkäufer ist verpflichtet, die Bestellung des Käufers innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung der Ware durch den Lieferanten oder Hersteller der Ware an den Verkäufer zu erfüllen und die Ware an den Käufer zu liefern.

5.3.  Der Käufer ist verpflichtet, die Ware an dem in der Annahme der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer angegebenen Ort zu übernehmen. Im Falle einer Verzögerung der Lieferung der Ware durch den Verkäufer ist der Verkäufer berechtigt, die Frist für die Lieferung der Ware einseitig, auch wiederholt, zu verlängern, wofür der Verkäufer dem Käufer eine Bestätigung ausstellt. Für den Fall, dass der Käufer die Ware nicht innerhalb von 7 Tagen nach Ablauf der im Kaufvertrag, der verbindlichen Annahme der Bestellung oder einer einseitig vom Verkäufer verlängerten Frist abnimmt, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer eine Lagergebühr in Rechnung zu stellen Für jeden Tag der Lagerung der Ware berechnen wir eine Gebühr von 1,00 €. Nach Ablauf von 14 Tagen seit dem Tag, an dem der Käufer zur Übernahme der Ware verpflichtet war, ist der Verkäufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die Ware an einen Dritten zu verkaufen. Nach dem Verkauf der vereinbarten Ware an einen Dritten wird die vom Käufer geleistete Anzahlung für die vereinbarte Ware in voller Höhe auf die Vertragsstrafe angerechnet, zu deren Zahlung der Käufer an den Verkäufer verpflichtet ist.

5.4.  Der Verkäufer ist berechtigt, den Käufer vor Ablauf der im Kaufvertrag vereinbarten Frist zur Übernahme der Ware aufzufordern.

5.5.  Die in den auf der Website des elektronischen Shops des Verkäufers befindlichen Kataloge, Prospekte und sonstigen Unterlagen des Verkäufers enthaltenen Gewichts-, Maß- und sonstigen Angaben zu den Waren sind unverbindliche Angaben.

5.6.  Lieferort der Ware ist der in der Auftragsannahme des Verkäufers angegebene Ort, sofern die Vertragsparteien im Kaufvertrag nichts anderes vereinbaren.

5.7.  Für den Fall, dass der Verkäufer dem Käufer die Ware an dem vom Käufer im Kaufvertrag angegebenen Ort liefert, ist der Käufer verpflichtet, die Ware persönlich zu übernehmen oder dafür zu sorgen, dass die Ware von einer von ihm beauftragten Person übernommen wird im Falle seiner Abwesenheit die im Kaufvertrag genannte Ware zu übernehmen und das Liefer- und Übergabeprotokoll der Ware zu unterzeichnen. Der zur Übernahme der im Kaufvertrag bezeichneten Ware berechtigte Dritte ist verpflichtet, dem Verkäufer das Original oder eine Kopie des Kaufvertrages sowie den Zahlungsbeleg für die Ware und eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Sollte aufgrund der Abwesenheit des Käufers an dem im Kaufvertrag genannten Ort eine erneute Lieferung der Ware erforderlich sein, trägt der Käufer alle dadurch entstehenden Kosten, insbesondere die erneute Lieferung der Ware an den Bestimmungsort im Kaufvertrag und Lagerung in der in Punkt 2 dieses Artikels dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Menge. Die Ware gilt zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware an die in der verbindlichen Annahme der Bestellung angegebene Adresse als geliefert bzw. zum Zeitpunkt der physischen Annahme der Ware durch den Käufer als übernommen. durch seinen Bevollmächtigten oder durch Verweigerung der Annahme der Ware, was der Frachtführer im Protokoll über die Lieferung und Übergabe der Ware angibt.

5.8.  Der Käufer ist verpflichtet, die Sendung, d.h. die Ware sowie deren Verpackung unverzüglich nach Lieferung zu überprüfen. Stellt der Käufer fest, dass die Ware oder die Verpackung der Ware mechanisch beschädigt ist, ist er verpflichtet, dies dem Spediteur mitzuteilen und in seinem Beisein den Zustand der Ware zu prüfen. Im Falle einer Beschädigung der Ware ist der Käufer verpflichtet, ein Protokoll über Ausmaß und Art der Beschädigung der Ware anzufertigen, dessen Richtigkeit vom Spediteur bestätigt wird. Auf der Grundlage des so erstellten und dem Verkäufer zugestellten Protokolls kann der Verkäufer anschließend die Beseitigung des Mangels der Ware, einen Rabatt auf die Ware oder, im Falle irreparabler Mängel der Ware, dem Käufer eine neue Lieferung gewähren Waren.

5.9.  Der Käufer ist berechtigt, wenn der Verkäufer die Ware nicht innerhalb der in Ziffer 5.2 genannten Frist liefert. Geschäftsbedingungen berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer den bereits bezahlten Teil des Kaufpreises innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung des Rücktritts vom Kaufvertrag durch bargeldlose Überweisung auf das vom Käufer angegebene Konto des Käufers zurückzuzahlen.

Geschäftsbedingungen
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Geschäftsbedingungen